Wie sieht es mit dem Versand aus? Wer ist verantwortlich?
Quelle: http://www.juraforum.de/ratgeber/kaufrecht/onlinebestellungen-wer-traegt-das-risiko-beim-versand-
Wer beschädigte Ware geliefert bekommt kann sich getrost zurück lehnen, und hat vielerlei Ansprüche gegen den Verkäufer. Das gilt aber nur, wenn der Verkäufer auch ein Unternehmer ist. Der Kauf von Privatpersonen ist mit Vorsicht zu genießen. Unter Umständen muss man zahlen, ohne dafür die gewünschte Gegenleistung zu bekommen.
Erklärungsirrtum? Ab wann kann ich das Produkt behalten?
Garantiezettel? Wofür?
Quelle: http://www.techfacts.de/ratgeber/garantie-auf-elektrogeraete
Um Ihre Gewährleistungs- oder Garantieansprüche durchsetzen zu können, benötigen Sie in jedem Fall den Kauf- oder Garantiebeleg. Deshalb sollten Sie sich wirklich dringend an folgende Regel halten: Wann immer Sie ein elektronisches Gerät kaufen, legen Sie den Kaufbeleg oder Garantiebestätigungen separat in einem Ordner ab. Gehen Sie diese Belege einmal jährlich durch. Wenn sowohl Gewährleistung als auch Garantie abgelaufen sind, können Sie die Quittungen wegwerfen. Solange eine der beiden Optionen noch Restlaufzeit aufweist, sollten Sie den Quittungsbeleg unbedingt behalten. Auch wenn es gerade bei längeren Garantielaufzeiten störend erscheinen mag. Doch nichts ist schlimmer, als ein Elektrogerät mit fünf Jahren Garantie, welches nach vier Jahren und neun Monaten den Geist aufgibt - und kein Beleg mehr über den Kauf existiert.